ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma BWB Baum Wirtschaftsberatung GmbH (Dienstleistungsvertrag)

1. Geltungsbereich


1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsgesellschaft BWB Baum Wirtschaftsberatung GmbH - nachstehend „Dienstleister“ genannt - mit Ihrem Vertragspartner - nachstehend „Auftraggeber“- genannt.


1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsfelder, auch für alle Vertragsvermittlungen bzw. Kundenzuführungen durch unsere Geschäftspartner. Der Dienstleister ist berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Auftraggebers zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Dienstleisters für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


1.3. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.



2. Vertragsgegenstand


2.1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.


2.2. Die BWB Baum Wirtschaftsberatung GmbH handelt als Dienstleistungsfirma, das Vertragsverhältnis löst keinen Arbeitsvertrag aus. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.


2.3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, oder bereits zu sein und sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer zu bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.



3. Angebot und Vertragsabschluss


3.1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch die Übermittlung des rechtsverbindlich unterschriebenen Vertrages auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.


3.2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist die gültige Leistungsbeschreibung für die Dienstleistung.



4. Vertragsdauer


4.1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Der Beginn der Erfüllungszeit, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.



5. Kündigung und Rücktritt


5.1. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.


5.2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

  • der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet;

  • der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.


5.3. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, sofern der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen.


5.4. Kann eine vereinbarte Leistung zu einem vereinbarten Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen durch den Dienstleister nicht beeinflussbaren Umständen nicht erbracht werden, ist der Dienstleister berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten die Leistungen zu einem neu zu vereinbarenden Termin zu erbringen.



6. Leistungsumfang


6.1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag

.

6.2. Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.


6.3. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


6.4. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


6.5. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.


Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen AGB zustande.



7. Pflichten des Auftraggebers


7.1. Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind.



8. Vergütung und Zahlungsbedingungen


8.1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.


8.2. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.


8.3. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.


8.4. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, sind sämtliche Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister nach Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Im Zweifel ist das Rechnungsdatum für die Fälligkeit maßgebend.


8.5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 4 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.


8.6. Der Dienstleister ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes, die Entgelte für seine Leistungen, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.


8.7. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.



9. Beanstandungen und Haftung


9.1. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.


9.2. Beanstandungen an der Leistung des Dienstleisters sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Leistungserbringung in schriftlicher Form geltend zu machen. Wenn uns der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.


9.3. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.


9.4. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.3) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.



10. Verschwiegenheitspflicht


10.1. Dienstleister und Auftraggeber verpflichten sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt für Ihre Erfüllungsgehilfen.



11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht


11.1. Die vereinbarte Leistung und deren schriftlicher Nachweis bleiben bis zur Rechnungsbegleichung Eigentum des Dienstleisters.



12. Datenschutz


12.1. Der Dienstleister erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Auftraggeber ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung, sowie zu Abrechnungszwecken, erforderlich sind. Der Dienstleister weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen - wie dem Internet - nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.



13. Gerichtsstand


13.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht, auch dann wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.


13.2. Erfüllungsort für alle Leistungen des Dienstleisters und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich unser Geschäftssitz.


13.3. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.



14. Sonstige Bestimmungen


14.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


14.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Sollte er dies beabsichtigen, bedarf es der vorherigen Zustimmung.



15. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.




Brandenburg a. d. Havel, den 28.05.2010
Diese AGB treten zum 01. Juli 2010 in Kraft.